Auf einen Blick
Deine PKV zahlt Heilpraktiker-Behandlungen — aber nach dem Gebührenverzeichnis von 1985. Die Sätze sind seit 40 Jahren nicht angepasst. Was das für deine Erstattung bedeutet, welche Tarife besser abschneiden und worauf du bei der Rechnungsstellung achten solltest.
(Und was das für deine Rechnung bedeutet)
Ich muss dir was gestehen.
Wenn du nach deinem Termin bei mir die Rechnung einreichst und deine Versicherung nicht alles zahlt – dann liegt das nicht daran, dass ich gierig bin.
Es liegt daran, dass deine Versicherung in einer Zeitmaschine feststeckt.
Klingt komisch? Ist aber so.
Die gute Nachricht zuerst
Die meisten Privatversicherungen zahlen einen Großteil meiner Rechnungen. Beihilfe auch. Keine Panik.
Aber: Es kann sein, dass nicht alles erstattet wird. Und bevor du dann denkst „Der Bellafiore ist ein Abzocker” oder „Mein Tarif ist Mist” – lass mich dir erklären, warum das passiert.
Es ist weder deine Schuld noch meine – es ist ein Systemfehler. Einer, der älter ist als TikTok, älter als das Internet, älter als dein Handy.
Das GebüH-Problem: Eine Zeitreise nach 1985
Kennst du das GebüH?
Nein? Macht nichts. Klingt auch nicht sexy.
GebüH steht für „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker”. Das ist die offizielle Preisliste, nach der Versicherungen beurteilen, was „angemessen” ist.
Und hier wird’s absurd.
Diese Preisliste wurde 1985 festgelegt. Auf Basis von Werten aus 1981.
Als Helmut Schmidt noch Kanzler war, Modern Talking tatsächlich noch modern und ein Brötchen 15 Pfennig kostete. Niemand wusste, was ein Smartphone ist.
Seitdem sind über 40 Jahre vergangen. 180 Prozent Inflation. Und das GebüH?
Nicht ein einziges Update. Null Anpassung. Die Preisliste ist eingefroren wie ein Mammut im Permafrost.
Zeitreise
GebüH 1985 vs. Realität 2025
GebüH-Basis
1981
Letzte Datengrundlage
Heute
2025
44 Jahre ohne Update
Brötchen 1981
0,15 DM
ca. 8 Cent
Brötchen heute
0,45 €
5× so viel
Du so: „Aber meine PKV zahlt doch alles?”
Deine PKV so: „Wir zahlen nach GebüH-Sätzen.”
Du so: „Okay, klingt fair.”
Deine PKV so: kichert in 1981er D-Mark
Und jetzt pass auf:
Stell dir vor, du gehst zum Bäcker. Legst 15 Pfennig auf den Tresen. Sagst: „Ein Brötchen, bitte.”
Der Bäcker schaut dich an. Schaut auf die 15 Pfennig. Schaut wieder auf dich.
„Alter. Wir haben 2025.”
Genau das passiert, wenn deine Versicherung meine Rechnung mit dem GebüH abgleicht. Sie legen mir quasi 15 Pfennig hin und wundern sich, dass ich mehr verlange.
Not my fault!
Wie absurd das GebüH wirklich ist
Lass mich dir mal zeigen, was deine Versicherung für „angemessen” hält.
Das GebüH ist nicht mal eine echte Gebührenordnung. Ärzte haben die GOÄ – eine Bundesrechtsverordnung, die regelmäßig aktualisiert wird (zuletzt 2025, vorher 2020, vorher 2012). Verbindlich, gesetzlich, mit Steigerungsfaktoren bis zum 3,5-fachen Satz.
Und Heilpraktiker? Wir haben das GebüH. Das Ergebnis einer anonymen Umfrage aus den Achtzigern. Man weiß nicht, wie viele Heilpraktiker teilgenommen haben. Man weiß nicht, wer geantwortet hat. Die Ergebnisse waren extrem heterogen – und trotzdem hat jemand gedacht: „Reicht als Preisliste.”
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2009 festgestellt, dass die GebüH-Mindestsätze für aktuelle Verhältnisse schlicht „unbrauchbar” sind. Und die Versicherungen? Nutzen sie trotzdem als Maßstab.
Warum wird nichts geändert? Weil die Heilpraktiker-Verbände kartellrechtlich kein neues Verzeichnis erstellen dürfen. Preisabsprachen. Und die Versicherungen haben null Interesse an höheren Sätzen. Also passiert: nichts.
Systemvergleich
Heilpraktiker (GebüH) vs. Arzt (GOÄ)
Heilpraktiker — GebüH
Arzt — GOÄ
GebüH-Mindestsätze sind für aktuelle Verhältnisse „unbrauchbar”.
Was das konkret heißt: Ein Blick in die Ziffern
Lass uns mal die konkreten Ziffern anschauen. Dann verstehst du, warum ich sage: Alles Unsinn.
Ziffer 1 – „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung”. Höchstsatz: 20,50 Euro. Da soll die Anamnese schon enthalten sein – also das ausführliche Gespräch, in dem ich herausfinde, was bei dir wirklich los ist.
Nur: Wenn die Anamnese schon in der „Untersuchung” drinsteckt… wo bleibt dann die Zeit für die eigentliche Untersuchung? Will die Versicherung nur die Untersuchung bezahlen und die Anamnese geschenkt bekommen?
Dabei zeigt medizinische Forschung: 82,5 Prozent aller Diagnosen entstehen allein durch die Anamnese. Nicht durch MRT, nicht durch Blutbild, nicht durch Röntgen. Durch Zuhören und die richtigen Fragen stellen. Aber die Versicherung hält 20,50 Euro für angemessen.
Ziffer 4 – „Eingehende Beratung, mindestens 10 Minuten Dauer”. Höchstsatz: 22,00 Euro. Klingt erstmal okay. Aber Achtung: Laut Anmerkung wird diese Ziffer „in der Regel als alleinige Leistung erstattet” – oder nur zusammen mit Ziffer 1. Das heißt: Wenn ich dich gründlich untersuche und eingehend berate, sieht die Versicherung das schon als grenzwertig.
63 Euro Höchstsatz für einen kompletten Ersttermin. Das ist kein Gebührenordnung. Das ist ein Witz.
Ziffer 5 – „Beratung, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung”. Höchstsatz: 20,50 Euro. Und jetzt der Hammer: „Wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung erstattet.” Einmal. Pro Behandlungsfall. Neben einer anderen Leistung.
Will ich also untersuchen, eingehend beraten und behandeln – was bei einem Ersttermin der absolute Normalfall ist – dann sprengt das bereits den Rahmen dessen, was die Versicherung für „angemessen” hält.
Dazu kommt: Moderne Verfahren wie IHHT (Intervall-Hypoxie-Hyperoxie-Training), funktionelle Labordiagnostik oder apparative Therapien existieren im GebüH überhaupt nicht. Es gibt schlicht keine Ziffern dafür – weil es diese Verfahren 1985 noch nicht gab.
Man sieht also: Alles Unsinn.
GebüH-Ziffern
Was deine Versicherung für „angemessen” hält
inkl. Anamnese — das ausführliche Gespräch, Untersuchung von Kopf bis Fuß
82,5 % aller Diagnosen entstehen allein durch die Anamnese
mindestens 10 Minuten — Zusammenhänge erklären, Therapieplan besprechen
Nur als „alleinige Leistung” oder zusammen mit Z1 vorgesehen
Ergebnisse, Empfehlungen, nächste Schritte
Nur 1× pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung
60–90 Min. Anamnese + Untersuchung + Behandlung + Beratung
Und dann wäre da noch die Sache mit der Wirbelsäule
Das hier betrifft dich besonders, wenn du wegen Rückenschmerzen, Nackenproblemen oder Gelenkbeschwerden zu mir kommst.
Viele Patienten haben nicht ein Problem – sie haben Nackenschmerzen und Schmerzen im unteren Rücken. Vielleicht eine ISG-Blockade, sodass sie nicht richtig laufen können. Oder Schmerzen beim Sitzen und Liegen.
Ich arbeite dann so, wie es in den USA Standard ist: den Patienten einmal von Kopf bis Fuß komplett durcharbeiten. Denn es tut nicht immer da weh, wo das Problem sitzt. Deine Nackenschmerzen können davon kommen, dass die Brustwirbelsäule blockiert ist und der Nacken deshalb überlastet. Deine Lendenwirbelschmerzen können daher rühren, dass das Gelenk zwischen Kreuzbein und Becken blockiert ist.
Jeder Wirbel braucht einen anderen Griff. Also führe ich vielleicht sieben verschiedene Behandlungsschritte durch – an der Halswirbelsäule, der Brustwirbelsäule, der Lendenwirbelsäule, am ISG.
Und jetzt kommt’s: Manche Versicherungen erstatten davon nur einen Behandlungsschritt. Ihr Argument? „Die Wirbelsäule ist ein Organ. Wer sie behandelt, hat sie behandelt – egal wie viele Schritte nötig waren.”
Stell dir vor, du hast einen Unfall und brichst dir das Bein an drei Stellen – Schienbein, Oberschenkel, Fußgelenk. Der Chirurg operiert alle drei Brüche. Und dann sagt die Versicherung: „Tja, das Bein ist ein Organ. Wir zahlen eine Operation.”
Genau so absurd ist es.
Übrigens: Ärzte haben in der GOÄ wenigstens einen Steigerungsfaktor – sie können den erhöhten Aufwand über den 2,3- bis 3,5-fachen Satz abbilden. Heilpraktiker haben diesen Hebel nicht. Wir sollen die gleiche Arbeit leisten, aber zum Einfachsatz von 1985.
Was ich trotzdem für dich tue
Ich kenne dieses System in- und auswendig. Und ich nutze alle Möglichkeiten – trotz der Weigerung der Versicherungen, aktuelle Preise zu zahlen – um immer die maximale Erstattung für dich zu erzielen.
Meistens werden die Rechnungen auch zu 100 Prozent übernommen.
Gesetzlich versichert? Das Kassensystem funktioniert grundlegend anders — hier erkläre ich, was GKV-Patienten wissen müssen.
Aber wenn nicht? Hey – rede mit deiner Versicherung. Denn der Vertrag entsteht zwischen mir und dir, nicht zwischen mir und der Versicherung. Die Versicherung ist dein Vertragspartner – nicht meiner. Und wenn sie Leistungen kürzt, die in deinem Tarif enthalten sein sollten, dann ist das ein Gespräch zwischen euch beiden.
Die 3 Fragen an deine Versicherung (vor dem Termin)
Dauert 10 Minuten. Spart Überraschungen.
Frag das:
- „Sind Heilpraktiker-Leistungen in meinem Tarif enthalten?” Manche Tarife schließen HP komplett aus. Dann weißt du’s wenigstens vorher.
- „Bis zu welchem Satz erstatten Sie – GebüH Mindestsatz, Beihilfesatz, Höchstsatz?” Je höher der Steigerungssatz, desto mehr bekommst du zurück.
- „Ist das Hufelandverzeichnis inkludiert?” Das ist der Goldstandard. Wenn ja: sehr gut. Wenn nein: Eigenanteil einplanen.
Drei Fragen. Jetzt bist du vorbereitet.
„Überbehandlung” – oder: Warum ich mehr mache als das Minimum
Das ist so ein Wort, das Versicherungen gerne benutzen: „Überbehandlung.”
Klingt, als hätte ich dir unnötigen Kram angedreht – als wäre ich der Gebrauchtwagen-Händler der Medizin, der dir die Unterbodenversiegelung aufschwatzt.
Mal ehrlich:
In der konventionellen Medizin bedeutet „ausreichende Behandlung” oft: Symptom identifizieren, Pille drauf, nächster Patient.
Bei mir bedeutet eine Sitzung: ausführliche Anamnese (ja, ich stelle viele Fragen), Untersuchung von Kopf bis Fuß, Zusammenhänge erklären – nicht nur „machen Sie mal”, sondern „darum machen wir das” –, Behandlung, Übungen zeigen wenn nötig, Ernährungsberatung und Empfehlungen für Deinen Lifestyle, wenn relevant – und ein paar Tipps, was Du sonst noch tun könntest, wenn Du nicht von Leuten wie mir abhängig sein willst.
Die „Übermaßkosten”, die deine Kasse moniert? Das ist genau die Gründlichkeit, wegen der du zu mir gekommen bist.
Wenn du 15 Minuten Behandlung und eine Rechnung nach Minimalsatz willst, gibt es dafür Anbieter. Ich bin keiner.
Wer will, dass jemand wirklich hinschaut – der muss mehr bezahlen als 15 Pfennig.
Der Interessenkonflikt, über den Deine Versicherung nicht spricht
Du und ich haben das gleiche Ziel: herausfinden, was bei dir los ist, und es so effektiv wie möglich behandeln – gründlich, ohne Abkürzungen.
Deine Versicherung hat ein anderes Ziel: möglichst wenig ausgeben.
Das ist kein Vorwurf, das ist Betriebswirtschaft. Versicherungen sind Unternehmen, die Verträge erfüllen und Aktionäre befriedigen. Aber es bedeutet eben auch: Eure Interessen sind nicht identisch.
Wenn die Versicherung deine Rechnung kürzt, ist das kein Urteil über die Qualität der Behandlung – es ist ein Urteil über ihr Budget.
Nicht vergessen.
Sonderfall Beihilfe: Die noch härtere Zeitreise
Du bist Beamter oder Beihilfe-berechtigt?
Gute Nachricht: Beihilfe übernimmt in der Regel 50–80% der GebüH-Sätze.
Schlechte Nachricht: Beihilfe ist oft noch starrer als die PKV – die diskutieren nicht, die rechnen ab. Nach Tabelle. Fertig. Das bedeutet: Bei Beihilfe musst du mit einem höheren Eigenanteil rechnen als bei einer guten PKV. Denn die Beihilfe hat Ihre Sätze für Heilpraktikerleistungen seit Jahren nicht mehr an die Preissteigerung und den technischen Fortschritt angepasst. Ich weiß – beim Arzt giltst du als «Privatpatient», und bist es gewohnt, dass die Versicherung bis zum 3,5-fachen Satz zahlt. Beim Heilpraktiker…zahlt sie nicht mal den regulären Höchstsatz.
Ärgerlich, aber so ist es.
Erstattungsvergleich
Was bekommst du wirklich zurück?
PKV (guter Tarif)
80–100 %
typische Erstattung
- Höchstsatz oder mehr
- Hufelandverzeichnis inkl.
- Steigerungsfaktor akzeptiert
Beihilfe
50–80 %
nach GebüH-Tabelle
- Starr nach Tabelle
- Kein Verhandlungsspielraum
- Eigenanteil einplanen
GKV
0 %
keine Erstattung
- HP nicht im Leistungskatalog
- Ausnahme: Zusatzversicherung
- Alles Selbstzahler
Was du tun kannst: Vor dem Termin bei der Beihilfestelle nachfragen, was konkret erstattet wird. Manche Stellen sind kulanter als andere.
Du gehst in Vorleistung (wichtig zu wissen)
Die Rechnung geht an dich – du zahlst mich, reichst dann bei der Versicherung ein und bekommst (hoffentlich) den Großteil zurück.
Das ist keine Bellafiore-Spezialität, das ist überall so: bei jedem Arzt, jedem Zahnarzt, jedem Therapeuten im Privatbereich.
Die Differenz? Dein Eigenanteil für Qualität, die über das „Minimum nach 1981-Standard” hinausgeht.
Klingt hart, ist aber ehrlich.
Was, wenn die Erstattung wirklich hakt?
Sagen wir, es läuft blöd.
Deine Versicherung streicht mehr als erwartet. Du sitzt da mit einer Rechnung, die wehtut.
Einspruch einlegen: Manchmal lohnt sich ein freundlicher Widerspruch – besonders bei Labordiagnostik. Manche Sachbearbeiter sind kulanter als andere. Keine Garantie, aber einen Versuch wert.
Ratenzahlung: Bis zu 6 Monate, 0% Zinsen. Kein Papierkram. Das macht eine Sitzung zu etwa 50 € pro Monat – weniger als das Fitness-Studio, das du eh nicht nutzt.
Steuerlich absetzen: Heilpraktiker-Kosten sind außergewöhnliche Belastungen. Reduziert deine Steuerlast.
In 90% der Fälle läuft das ohne Drama. Aber informiert zu sein ist besser als überrascht zu werden.
Deine Entscheidung
Unterm Strich ist es einfach.
Du kannst zu Therapeuten gehen, die nach GebüH 1981 abrechnen – die haben fünf Minuten Zeit und brauchen keine Laborwerte, weil sie eh nur Symptome behandeln. Dafür zahlst du weniger Eigenanteil.
Oder du gehst zu jemandem, der wirklich hinschaut. Der misst statt rät, der die Ursache sucht statt nur die Oberfläche abzudecken. Das kostet mehr aus eigener Tasche.
Deine Entscheidung.
Fragen zur Erstattung? Schreib mir vor deinem Termin – wir klären das vorher, nicht nachher.
P.S. Falls deine Versicherung mit „medizinisch nicht notwendig” argumentiert – das sagen sie zu fast allem, was über Symptombekämpfung hinausgeht. Nimm’s nicht persönlich.
P.P.S. Und ja, ich weiß: 15 Pfennig für ein Brötchen klingt heute wie Science-Fiction. Genau so absurd ist es, wenn Versicherungen meine Arbeit mit 40 Jahre alten Preisen bewerten.
Bereit für den nächsten Schritt?
Vereinbare jetzt deinen Termin in meiner Praxis in Würzburg — ich nehme mir Zeit für dich.
“Top,Top,Top. Es lohnt sich aufjedenfall das Geld in die Hand zu nehmen und die körperlichen Probleme in Angriff zu nehmen, man fühlt sich bei dem Mann super behandelt und aufgehoben.
Wen besseres findest du nicht. Könnt ich 6 geben würd ich auch das tun.”
— Yalesh 97
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die PKV für Heilpraktiker?
Ja, aber oft nach dem Gebührenverzeichnis von 1985. Die Höchstsätze sind seit 40 Jahren nicht angepasst und decken moderne Behandlungsmethoden nur unzureichend ab.
Was ist das GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker)?
Das GebüH regelt die Abrechnung von Heilpraktiker-Leistungen gegenüber Versicherungen. Die aktuelle Version stammt von 1985 und bildet moderne Behandlungen nicht realistisch ab.
Wie bekomme ich die höchste Erstattung von der PKV?
Prüfe deinen Tarif auf den Erstattungssatz (1,0x bis 3,5x GebüH). Reiche Rechnungen mit genauer Leistungsbeschreibung ein. Bei Ablehnung: Widerspruch lohnt sich in vielen Fällen.
Übernimmt die Beihilfe Heilpraktiker-Kosten?
Ja, meist 50-80% nach GebüH. Oft strenger als PKV – vorher bei der Beihilfestelle nachfragen.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Ja. Die Rechnung geht an dich, du reichst sie ein. Das ist Standard bei allen privatärztlichen Leistungen.
Kann ich bei Kürzungen Widerspruch einlegen?
Manchmal lohnt es sich – besonders bei Labordiagnostik mit nachvollziehbarer Begründung. Keine Garantie, aber einen Versuch wert.
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